Ablauf der Mediation

Erste Phase: Ermitteln der Motivation zur Mediation

Anerkennen der Konfliktsituation /Erläutern der Grundregeln des Mediationsverfahrens/ Abschließen des Mediationsvertrages


Das Mediationsverfahren setzt voraus, dass beide Partner anerkennen Probleme miteinander zu haben. Wenn einer von ihnen nicht bereit sein sollte in Gegenwart einer dritten Person über die Situation zu sprechen und sie zu klären, dann ist der richtige Zeitpunkt für eine Mediation nicht gegeben. In diesem Fall bliebe der anderen Person nichts anderes übrig, als die zögernde Person zu einer Lösung des Konfliktes mittels eines Rechtsanwalts und eines Gerichtsverfahrens zu zwingen.

Ist auf beiden Seiten die Motivation zur Durchführung einer Mediation gegeben, dann werden in dieser ersten Phase die Grundregeln der Mediation erklärt:



  • Freiwilligkeit der Teilnahme,
  • Medianten entscheiden über die Inhalte der Mediation,
  • Medianten sind die Expert/innen für ihre eigene Sache, Vertraulichkeit in Bezug auf alle offen gelegten Fakten,
  • die Mediator/innen unterliegen der Schweigepflicht,
  • respektvoller Umgang miteinander: d.h. Zuhören, Ausredenlassen der Beteiligten, keine Beleidigungen, Gefühle, Bedürfnisse und Ziele der Mediant/innen liegen im Zentrum der Mediation,
  • Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen; unterschiedliche Sichtweisen sind konsensfähig,
  • der Fokus liegt bei den gegenwärtigen und zukünftigen Möglichkeiten und nicht bei den Fehlern der Vergangenheit,
  • Verpflichtung fair und gerecht miteinander zu verhandeln, geleitet von dem Wunsch nach Kooperation,
    Verpflichtung alle für die Lösung relevanten Informationen offenzulegen,
  • Verpflichtung, während des Mediationsverfahrens keine Vermögensveränderungen ohne Zustimmung des anderen durchzuführen,
  • Aussetzung eines möglicherweise bereits begonnenen gerichtlichen Verfahrens,

Abschließend werden in diesem ersten Schritt in einem Mediationsvertrag die vorgenannten Grundregeln zum Umgang miteinander und der Durchführung der Mediation sowie die Kosten für eine Sitzung in einem Mediationsvertrag schriftlich festgehalten.


Zweite Phase: Themensammlung


In dieser Phase werden die zu bearbeitenden Themen gesammelt. Für jeden Konfliktbeteiligten wird eine Aufstellung der Themen angefertigt und geklärt, in welchen Bereichen Übereinstimmung und in welchen Streit besteht.

Sodann wird festgelegt, in welcher Reihenfolge die Themen besprochen werden sollen.


Dritte Phase: Verhandeln der strittigen Themenbereiche/ Ausarbeiten der hinter den Positionen liegenden Interessen


Die dritte Phase ist der Kern des Mediationsverfahrens. Hier werden die strittigen Themenbereiche verhandelt.

Jede Konfliktpartei wird um die Darlegung ihrer Sichtweise gebeten, und es werden alle für die Problemberatung wesentlichen Informationen zusammengetragen ( Angaben über die Höhe der Gehälter, über das Vermögen, ggf. Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien, Zeitwerte von Lebensversicherungen etc.).

Gemeinsam wird erörtert, ob und wie diese Informationen zu überprüfen sind. Dazu gehört auch die Beratung, wie ein Richter die strittigen Punkte in der Auseinandersetzung zwischen den Parteien entscheiden würde. Die Rechtsinformationen finden ihre Grenze dort, wo sie in eine parteiliche Beratung übergehen könnten. Der Schwerpunkt der Mediationsarbeit in der dritten Phase besteht darin die hinter den Positionen liegenden Interessen/Bedürfnisse herauszuarbeiten. Die Erörterung der Bedürfnisse, Gefühle und Hintergründe der Parteien macht das starre Aufrechterhalten von Positionen überflüssig. An diesem Punkt wird das Verständnis der Konfliktpartner füreinander gefördert, und es kann in die nächste Phase eingetreten und danach gefragt werden, wie die unerfüllten Bedürfnisse erfüllt werden können.

Vierte Phase: Kreatives Suchen nach Lösungen

Die vierte Phase ist eine in hohem Maße kreative Phase.

Es werden Optionen für Lösungen entwickelt, Hypothesen, Phantasien, Utopien angesprochen bzw. erörtert.


Vorschläge werden ausgewählt und bewertet sowie eine gemeinsame Lösung für die jeweils streitigen Punkte ausgehandelt und vorläufig vereinbart.


Fünfte Phase: Abschluss von Vereinbarungen


In dieser Phase kommt es zum Abschluss einer Vereinbarung, die zuvor von parteilichen Anwälten eines jeden Partners mit diesem gesondert geprüft wird.

Die Vereinbarung wird notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert, wenn dies für deren Wirksamkeit erforderlich ist oder ein Titel errichtet werden soll.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ist das Mediationsverfahren abgeschlossen

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